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Zollbestimmungen

Zollbestimmungen (custom duties)

Das Zollgesetz (Customs Act) wurde 1962 eingeführt um illegale Importe und Exporte von Waren zu verhindern. Zollgebühren werden auf Waren, welche nach Indien importiert oder von Indien exportiert werden, erhoben. Das Zolltarifgesetz (Custom Tariff Act) regelt die genaue Höhe der Gebühren und wird regelmäßig aktualisiert.

Gesetzesgrundlagen

Customs Act, 1962

Custom Tariff Act, 1975

Weitere Gesetzesgrundlagen

Foreign Trade (Development and Regulation) Act, 1992


- Foreign Trade (Regulation) Rules, 1993


- Foreign Trade (Exemption from application of Rules in certain cases) Order, 1993


Es existieren weitere länderbezogene Zollbestimmungen. Zudem gelten für die indischen Sonderwirtschaftszonen abweichende Regelungen.


Eine Übersicht der zentralen Finanzverwaltung für Zölle und indirekte Steuern (Central Board of Excise and Customs) über alle Zollgebühren, nach Warengruppen sortiert, können Sie hier einsehen.

Zollvorschriften für Reisende

  • Devisen ab einem Betrag von 5000 USD (bar oder Reiseschecks) sind bei der Einreise zu deklarieren. Auch andere hochwertige Gegenstände (z.B. Videokameras) müssen deklariert werden.
  • Die Einfuhr von Goldmünzen und -barren sowie von Waffen ist streng verboten. Ausländer indischer Abstammung (NIO) können bis zu 10 kg Gold einführen, Höhe der Zollabgaben 250 IRS per Gramm. Voraussetzung ist eine Mindestaufenthalt im Ausland von 6 Monaten.
  • Die Ein- und Ausfuhr der indischen Währung ist verboten. Grundsätzlich ist jedoch in Indien ansässigen Personen die Ein- und Ausfuhr von max. INR 5000,- gestattet.
  • Die Einfuhr pornografischen Materials ist verboten.
  • Die Ausfuhr von geschützten Tierhäuten und Pflanzen ist verboten; Verstöße werden mit hohen Geld- und Haftstrafen geahndet.
  • Bei einem Verstoß gegen Zollvorschriften droht Verhaftung bei der Ausreise.

(Quellen: Central Board of Excises Customs, Auswärtiges Amt, Gtai)

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