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Steuersystem
Das indische Steuersystem wurde in den letzten 15 Jahren großen Reformen unterzogen. So wurden Steuersätze vereinheitlicht und die Gesetzgebung vereinfacht. Dieser Prozess ist immer noch im Gange und wird sich über die nächsten Jahren weiterhin fortsetzen. In Indien werden folgende Steuern vom Staat erhoben: Direkte Steuern
Indirekte Steuern
Von den einzelnen Bundesstaaten werden die folgenden Steuern erhoben.
Körperschaftssteuer (corporate tax)In Indien ansässige Gesellschaften werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert. Eine Gesellschaft wird als „ansässig“ betrachtet, wenn die Gesellschaft ihr Domizil in Indien hat oder die geschäftsführenden Organe und Management in Indien wohnhaft sind. Ausländische Gesellschaften werden auf das in Indien generierte Einkommen besteuert. Der Steuersatz beträgt 30 %. Liegt der Gewinn über 1.000.000 INR ist ein Zuschlag von 10 % auf die Steuerschuld zu leisten. Der effektive Steuersatz liegt damit regelmäßig bei 33 %. Ausländisch investierte, aber in Indien inkorporierte Unternehmen sind den rein indischen Unternehmen steuerlich gleichgestellt. Es besteht eine Vielzahl von Abschreibungsmöglichkeiten. Kapitalgewinnsteuer (capital gains tax)Die Kapitalgewinnsteuer wird beim Verkauf von Vermögenswerten fällig. Die Besteuerung ist abhängig von der Haltedauer. Die langfristigen Kapitalgewinne werden mit einem Steuersatz von 20 % versteuert. Die Kriterien sind:
Kurzfristige Kapitalgewinne werden zum ordentlichen Einkommenssatz besteuert. Einkommenssteuer (income tax)Privatpersonen, welche Ihren Wohnsitz in Indien haben, sind für ihr weltweites Einkommen in Indien steuerpflichtig. Dabei werden folgende Steuersätze für die Einkommenssteuer angewandt:
Das Einkommen von Frauen ist bis zu einer Höhe von 180.000 INR, das von Senioren über 65 Jahren bis 225.000 INR steuerbefreit. Leistungen für Sozial- und Krankenversicherungen / ärztliche Aufwendungen sind bis zu einer Grenze von 10 % bzw. 15.000 INR abzugsfähig. Für weitere Informationen über die Einkommenssteuer in Indien wenden Sie sich bitte an die Behörde für Einkommenssteuer (Income Tax Department). Mehrwertsteuer (central sales tax)Seit dem 1.4.2005 verfügt Indien über ein Mehrwertsteuersystem mit Vorsteuerabzug, welches die regionale, bundesstaatlich differierende Sales Tax ablöst. Aufgrund der Gesetzgebungskompetenz für die Mehrwertbesteuerung der einzelnen Bundesstaaten, können die Steuersätze von Staat zu Staat variieren. Es bestehen Bestrebungen, die Mehrwertsteuer (Value Added Tax) und die Steuer auf Dienstleistungen (Service Tax) bis 2010 zu einer einheitlichen Steuer (Goods and Service Tax) zusammenzulegen
* Dienstleistungen unterliegen regelmäßig der Service Tax in Höhe von aktuell 12 % zuzüglich einer Erziehungsabgabe in Höhe von 2 % der Steuerschuld und einer Abgabe zur Förderung der höheren Bildung in Höhe von 1 % der Steuerschuld. Damit werden Dienstleistungen mit einer Steuerlast von insgesamt 12,36 % belegt. Nähere Informationen über das indische Steuersystem finden Sie auf der Internetseite des Indischen Finanzministeriums (Ministry of Finance), der Indischen Botschaft in den USA und in der Publikation „TAXATION in INDIA“ der Indischen Industrie- und Handelskammer (Ministry of Commerce & Industry). Aktuelle Informationen können Sie auch auf der Internetseite „Tax India Online“ aufrufen. (Quellen: Indian Embassy, Washington D.C., Indisches Finanzministerium, Indische Industie- und Handelskammer, Rödl&Partner) |