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Gründung eines Unternehmens

Registrierung eines Unternehmens und Eintragung in das Handelsregister

Erster Schritt zur Gründung einer Gesellschaft besteht in der Wahl des Gesellschaftsnamens (Firma). Dieser muss dem lokalen „Registrar of Companies“ (ROC) zur Bewilligung eingereicht werden. Nachdem die Zustimmung des Handelsregisters (Registrar of Companies) vorhanden ist, wird die Firma für sechs Monate reserviert. In dieser Zeit muss die Gesellschaft den Gesellschaftsvertrag (Memorandum and Articles of Association) erstellen und dem Handelsregister einreichen. Danach erhält die Gesellschaft das „Certificate of Incorporation“ – die eigentliche Gründungsurkunde.

Alle Formulare, welche Sie für die Eintragung benötigen, und weitere Informationen bietet Ihnen das Ministerium für Angelegenheiten der Wirtschaftsunternehmen (Ministry of Corporate Affairs) an.
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