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Gesellschaftsformen
Die Gründung einer Gesellschaft in Indien basiert auf dem Partnership Act, 1932 und dem Companies Act, 1956, welcher sowohl die Grundlagen der öffentlichen wie auch der privaten Gesellschaften regelt. Am 7.1.2009 verabschiedete das Parlament zudem den Limited Liability Partnership Act, 2008 (LLP). Die LLP verbindet die beschränkte Haftung der Limited Company des Gesellschaftsgesetzes mit der organisatorischen Flexibilität einer Partnerschaft.
Representative Office, Project Office und Branch OfficeDie Eröffnung eines Offices benötigt die formelle Zustimmung der Reserve Bank of India (RBI, Foreign Investment Division) in Mumbai. Eine solche Bewilligung wird normalerweise für maximal drei Jahre erteilt, mit der Möglichkeit diese Frist begründet zu verlängern. Representative Office Ein „Representative Office“ darf nur zum Zweck der Informationsbeschaffung, der Bewerbung der eigenen Produkte oder der Vorabklärung zu Partnerschaften oder Zusammenarbeiten mit weiteren Firmen verwendet werden. Geschäftliche Aktivitäten sind in einem „Representative Office“ nicht erlaubt. Project Office Ausländischen Gesellschaften ist es erlaubt, in Indien ein Project Office zu eröffnen, um Aktivitäten im Zusammenhang mit einzelnen Projekten zu tätigen. Es ist keine operative Geschäftstätigkeit erlaubt. Branch Office Branch Offices können von ausländischen Produktions- oder Handelsfirmen in Indien eröffnet werden. Diese Branch Offices können u.a. folgende Tätigkeiten unterhalten:
Die erforderlichen Unterlagen (Formular FNC-1) für die Eröffnung eines Offices finden Sie auf der Internetseite der Reserve Bank of India
Partnership
Nach Abschnitt vier des Indian Partnership Act von 1932 ist eine Partnerschaft eine Geschäftsbeziehung zwischen zwei oder mehr Personen, welche die Vereinbarung getroffen haben, Profite und Verluste anteilsmäßig aufzuteilen. Die Partnerschaft (Partnership) ist keine juristische Person, kann jedoch unter ihrer Firma klagen und verklagt werden, sofern sie beim Handelsregister (Registrar of Firms) registriert ist. Die Gesellschafter haften für die Verbindlichkeiten des Unternehmens persönlich und unbeschränkt. Diese Gesellschaftsform ähnelt der deutschen offenen Handelsgesellschaft (OHG). |